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1316. September 1. Breslau.

Kal. Sept.

Heinrich, Bischof von Breslau, erlässt für die Kapitulare und Geistlichen seiner Diözese Konstitutionen wegen Anwesenheit bei der Messe, Verpfändung der Benefizien, Aufzeichnung aller Einkünfte, Kleidung der Breslauer und Glogauer Domherren, Darreichung eines seidenen Tuches zum Schmuck der Kirche durch den Domherrn im Werthe von 3 Mk., durch den Prälaten von 6 Mk. innerhalb eines Monates nach dem Antritt der Stelle, wegen der Tonsur, des Waffentragens, Hausfriedensbruchs in den Häusern der Geistlichen auf der Dominsel und Instandhaltung der Domkurien.

Aus dem Or. im Bresl. Staatsarch. Kollegiatstift Glogau mit dem an Pergamentstreifen hängenden Siegelfragment abgedr. von Wattenbach in der schles. Zeitschr. IV, 273 ff.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.